Rechtsprechung
LG Bamberg, 11.12.2020 - 41 O 123/20 Ver |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
BB-BUZ § 6 Abs. 4
Leistungseinstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Wegfall eines krankheitsbedingten Fahrverbots
Verfahrensgang
- LG Bamberg, 11.12.2020 - 41 O 123/20 Ve
- OLG Bamberg, 10.05.2021 - 1 U 493/20
- OLG Bamberg, 30.06.2021 - 1 U 493/20
- BGH, 31.08.2022 - IV ZR 223/21
- BGH, 19.10.2022 - IV ZR 223/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus LG Bamberg, 11.12.2020 - 41 O 123/20
Sie soll dem obliegenheitstreuen Versicherten, der zuvor dem Versicherer die für die Nachprüfung sachdienlichen Auskünfte erteilt hat, die Informationen geben, die er benötigt, um sein Prozessrisiko abschätzen zu können, denn nach einer Einstellung muss sich der Versicherungsnehmer - notfalls im Klageweg - zur Wehr setzen, wenn er weiterhin Leistungen beanspruchen will (BGHZ 121, 284 (294 f.); NJW-RR 2006, 171).Um die Einstellungsentscheidung nachvollziehbar zu begründen, bedarf es insbesondere dann, wenn der Versicherer sich auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der versicherten Person berufen will, eines von ihm darzustellenden Vergleichs des beim Leistungsanerkenntnis angenommenen und des jetzigen Zustandes und der Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit; erst diese vergleichende Betrachtung macht eine Mitteilung im Nachprüfungsverfahren nachvollziehbar (BGH VersR 1993, 562).
- BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05
Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der …
Auszug aus LG Bamberg, 11.12.2020 - 41 O 123/20
a) Hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Nachprüfung wird dem Versicherer auferlegt, die Leistungseinstellung mit einer nachvollziehbaren Begründung zu versehen (BGH NJW-RR 2006, 171).Sie soll dem obliegenheitstreuen Versicherten, der zuvor dem Versicherer die für die Nachprüfung sachdienlichen Auskünfte erteilt hat, die Informationen geben, die er benötigt, um sein Prozessrisiko abschätzen zu können, denn nach einer Einstellung muss sich der Versicherungsnehmer - notfalls im Klageweg - zur Wehr setzen, wenn er weiterhin Leistungen beanspruchen will (BGHZ 121, 284 (294 f.); NJW-RR 2006, 171).
- OLG Bamberg, 30.06.2021 - 1 U 493/20
Berufsunfähigkeitsversicherung - Abgrenzung eines zeitlich befristeten …
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.12.2020 (Az.: 41 O 123/20 Ver) wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 11.12.2020, Az.: 41 O 123/20 Ver wird aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.12.2020 (41 O 123/20 Ver) ist gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- OLG Bamberg, 10.05.2021 - 1 U 493/20
Zulässigkeit eines befristeten Anerkenntnisses bei zeitlich beschränktem …
1) Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 11.12.2020 (Az.: 41 O 123/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückzuweisen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 78.516,54 EUR festzusetzen.Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 11.12.2020, Az.: 41 O 123/20 Ver wird aufgehoben.